Bekanntmachung: Bewilligung für die Stau- und Triebwerksanlage
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Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat Herrn Hermann Senft, 92266 Ensdorf, GT Wolfsbach, die wasserrechtliche Bewilligung (§ 10 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.
Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der Pläne liegt in der Zeit vom 05. März 2021 bis zum 19. März 2021 im Rathaus Ensdorf, Hauptstr. 4, 92266 Ensdorf, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Zusätzlich wird das Vorhaben auch im Internet bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf unter folgender Internetadresse www.ensdorf.de einzusehen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Ensdorf, 26.02.2021
Gemeinde Ensdorf
Hans Ram
1. Bürgermeister